{"id":29006,"date":"2024-07-01T07:34:48","date_gmt":"2024-07-01T07:34:48","guid":{"rendered":"https:\/\/binowopark.pl\/satzung-des-vereins\/"},"modified":"2024-11-12T11:24:21","modified_gmt":"2024-11-12T11:24:21","slug":"satzung-des-vereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/satzung-des-vereins\/","title":{"rendered":"Satzung des Vereins<br>"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"29006\" class=\"elementor elementor-29006 elementor-26231\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7c39ad8 e-flex e-con-boxed sc_inner_width_none sc_layouts_column_icons_position_left e-con e-parent\" data-id=\"7c39ad8\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-40eabc4 sc_fly_static elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"40eabc4\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung des Vereins<\/h1>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-61fa663 sc_fly_static elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"61fa663\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" width=\"55\" height=\"55\" src=\"https:\/\/binowopark.pl\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Piktogram_Strzalka.png\" class=\"attachment-full size-full wp-image-25197\" alt=\"\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-42a5b09 elementor-widget__width-inherit sc_fly_static elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"42a5b09\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p align=\"center\"><strong>Kapitel I<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Allgemeine Bestimmungen<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Club tr\u00e4gt den Namen \u201eBinowo Park Golf Club\u201c und wird nachstehend Club genannt.<\/p>\n<p>2. Der Club handelt auf der Grundlage des Gesetzes vom 18.01.1996 \u00fcber die k\u00f6rperliche Kultur (Gesetzblatt Nr. 25, Pos. 113 mit sp\u00e4teren \u00c4nderungen) sowie dieser Satzung. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p>Der Club hat das Recht, sein eigenes Abzeichen &#8211; ein charakteristisches grafisches Zeichen und einen Stempel gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften zu verwenden.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p>Das T\u00e4tigkeitsgebiet des Clubs ist das Gebiet der Woiwodschaft Westpommern, und sein Sitz befindet sich in Stare Czarnowo. Im Falle einer \u00c4nderung des Sitzes wird der Name des Clubs durch die \u00c4nderung des Ortsnamens \u201eBinowo\u201c in den Namen des neuen Sitzes in vorgeschriebenem Verfahren ge\u00e4ndert. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit des Clubs basiert vor allem auf gesellschaftlicher Aktivit\u00e4t. Die Aus\u00fcbung von Funktionen in den Organen kann bezahlt werden, was die Erstattung von Kosten, die von den Mitgliedern der Organe im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung bestimmter Aufgaben entstehen, nicht ausschlie\u00dft. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p>Der Club kann sich in Verb\u00e4nde von Clubs zusammenschlie\u00dfen, die im Folgenden als Sportverb\u00e4nde bezeichnet werden.<\/p>\n<p align=\"center\">\n<p align=\"center\"><strong>Kapitel II<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Ziele des Clubs und deren Umsetzung<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p>Das Ziel des Clubs ist:<\/p>\n<p>1. Organisation und Popularisierung des Golfsports;<\/p>\n<p>2. Entwicklung und Schutz der Prinzipien des Golfsports;<\/p>\n<p>3. F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung des Wettkampfgolfsports;<\/p>\n<p>4. Organisation von Turnieren, sportlichen und freizeitorientierten Veranstaltungen;<\/p>\n<p>5. Teilnahme an sportlichen Wettbewerben im Golfspiel;<\/p>\n<p>6. Mitwirkung in nationalen und internationalen Sportorganisationen, die mit dem Golfspiel verbunden sind;<\/p>\n<p>7. Ausbildung und Verbesserung des Qualifikationsniveaus von Spielern sowie Trainern und Golfspielanleitern.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p>Die Umsetzung der festgelegten satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele erfolgt durch die Ergreifung aller verf\u00fcgbaren, rechtlich zul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahmen, insbesondere:<\/p>\n<p>1. Auswahl der Clubmitglieder, die alle Kriterien f\u00fcr ein hohes Niveau an Kultur, Ethik und W\u00fcrde erf\u00fcllen;<\/p>\n<p>2. Durchf\u00fchrung von Ausbildungs-, Erziehungs- und Promotionsaktivit\u00e4ten im Golfsport;<\/p>\n<p>Durchf\u00fchrung von Informationsaktivit\u00e4ten;<\/p>\n<p>4. Organisation von Turnieren, sportlichen und freizeitorientierten Veranstaltungen sowie Teilnahme an diesen Veranstaltungen;<\/p>\n<p>5. Durchf\u00fchrung wirtschaftlicher Aktivit\u00e4ten zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken und Beschaffung von Mitteln aus anderen Quellen;<\/p>\n<p>6. Zusammenarbeit mit anderen nationalen, ausl\u00e4ndischen und internationalen Verb\u00e4nden im Bereich der k\u00f6rperlichen Kultur und des Golfsports sowie Teilnahme an sportlichen Qualifikationen und am Polnischen Golfverband.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Kapitel III<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Mitglieder des Clubs, ihre Rechte und Pflichten<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft basiert auf:<\/p>\n<p>a) dem Erwerb von Mitgliedschaft im Golfclub Binowo Park Golf Club durch nat\u00fcrliche und juristische Personen;<\/p>\n<p>b) Die Mitgliedschaft im Golfclub erfolgt auf zivilrechtlicher Basis und umfasst den Erwerb der Rechte zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Clubs im Bereich des Golfspiels sowie anderer Formen der aktiven Erholung, die der Club seinen Mitgliedern unter den in diesen Bestimmungen festgelegten Bedingungen anbietet. Zur Inanspruchnahme der Clubdienstleistungen z\u00e4hlt auch die Teilnahme an sportlichen Wettk\u00e4mpfen sowohl als Spieler als auch unter gesellschaftlichen Bedingungen. <\/p>\n<p>2. Die Mitglieder des Clubs teilen sich in:<\/p>\n<p>a) Ordentliche Mitglieder;<\/p>\n<p>b) Ehrenmitglieder;<\/p>\n<p>c) Firmenmitglieder;<\/p>\n<p>d) Junioren;<\/p>\n<p>e) Passive Mitglieder;<\/p>\n<p>f) Tempor\u00e4re Mitglieder.<\/p>\n<p>3. Mitglieder des Clubs k\u00f6nnen polnische Staatsb\u00fcrger oder Ausl\u00e4nder mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen sowie solche ohne Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen sein.<\/p>\n<p>4. Jede Person, die eine Mitgliedschaft anstrebt, richtet einen schriftlichen Antrag an den Pr\u00e4sidenten des Vorstands. Die Aufnahme in die Mitgliedschaft erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses des Vorstands. <\/p>\n<p>5. Vor der Aufnahme eines Kandidaten in die Mitgliedschaft pr\u00fcft das aufnehmende Organ, ob der Kandidat die Kriterien und Anforderungen gem\u00e4\u00df der Satzung des Clubs erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>6. Die Aufnahme in den Club gilt als vollzogen, wenn die vom Vorstand j\u00e4hrlich festgelegte Anfangs- und Jahresgeb\u00fchr entrichtet wurde und das aufnehmende Organ die Mitgliedschaft des Kandidaten genehmigt hat.<\/p>\n<p>7. Die Aufnahme in den Club steht nicht im Widerspruch zur Mitgliedschaft in anderen nationalen oder ausl\u00e4ndischen Golfclubs.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n<p>Rechte und Pflichten der Mitglieder:<\/p>\n<p>1. Die Mitglieder des Clubs haben das Recht:<\/p>\n<p>a) auf aktives und passives Wahlrecht zu den Organen des Clubs;<\/p>\n<p>b) an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht teilzunehmen;<\/p>\n<p>c) an Veranstaltungen, die vom Club organisiert werden, gem\u00e4\u00df den in den Beschl\u00fcssen des Vorstands festgelegten Bedingungen teilzunehmen;<\/p>\n<p>d) Antr\u00e4ge an die Organe des Clubs zu stellen;<\/p>\n<p>e) ihre Rechte durch den Club zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder des Clubs sind verpflichtet:<\/p>\n<p>a) die Bestimmungen der Satzung und die Beschl\u00fcsse der Organe des Clubs einzuhalten;<\/p>\n<p>b) den Golfsport zu f\u00f6rdern;<\/p>\n<p>c) alle Aktivit\u00e4ten zu unterlassen, die den guten Ruf des Clubs oder seiner Ziele sch\u00e4digen k\u00f6nnten;<\/p>\n<p>d) aktiv an der Verwirklichung der Ziele des Clubs teilzunehmen;<\/p>\n<p>e) aktiv an den Arbeiten des Clubs teilzunehmen, die Ausr\u00fcstung und Einrichtungen des Clubs zu sch\u00fctzen und Verschwendung zu bek\u00e4mpfen;<\/p>\n<p>f) je nach M\u00f6glichkeit an den vom Club organisierten sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen;<\/p>\n<p>g) die vom Vorstand festgelegte Anfangs- und Jahresgeb\u00fchr zu entrichten.<\/p>\n<p>3. Die H\u00f6he der Anfangs- und Jahresgeb\u00fchr wird vom Vorstand festgelegt:<\/p>\n<p>a) Die Anfangsgeb\u00fchr wird von dem Mitglied, das die Aufnahme anstrebt, in der von dem Vorstand beschlossenen Form entrichtet;<\/p>\n<p>b) Die Jahresgeb\u00fchr ist sp\u00e4testens bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu entrichten. Der Vorstand des Clubs gibt die Art und den Ort der Zahlung bekannt; <\/p>\n<p>c) Das Nichtentrichten der Jahresgeb\u00fchr bis sp\u00e4testens zum 30. M\u00e4rz f\u00fchrt zum Verlust der Mitgliedschaft.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ordentliches Mitglied<br \/><\/strong><\/p>\n<p>Ordentliches Mitglied des Clubs kann jede nat\u00fcrliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, vorausgesetzt:<\/p>\n<p>a) Sie hat eine schriftliche Erkl\u00e4rung zur Aufnahme in die Mitgliedschaft beim Vorstand eingereicht;<\/p>\n<p>b) Sie hat die Anfangs- und Jahresgeb\u00fchr entrichtet;<\/p>\n<p>c) Sie wurde durch Beschluss des Vorstands aufgenommen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ehrenmitglied<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand auf Beschluss f\u00fcr besonders verdiente Personen f\u00fcr den Klub vergeben.<\/p>\n<p>2. Ehrenmitglied k\u00f6nnen auch Ausl\u00e4nder werden, mit und ohne Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.<\/p>\n<p>3. Ein Ehrenmitglied hat die Rechte eines Mitglieds des Klubs, einschlie\u00dflich des aktiven Wahlrechts, jedoch mit Ausnahme des Stimmrechts bei der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>4. Die Ehrenmitgliedschaft ist ein pers\u00f6nliches, lebenslanges Recht und ist nicht vererbbar.<\/p>\n<p>5. Das Ehrenmitglied ist verpflichtet, die im \u00a7 9 Punkt 2 dieser Satzung festgelegten Regeln einzuhalten. <\/p>\n<p>6. Das Ehrenmitglied ist von der Zahlung der Anfangs- und Jahresclubbeitr\u00e4ge befreit.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00f6rdermitglied<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00f6rdermitglied wird eine juristische Person, die folgende Bedingungen erf\u00fcllt:<\/p>\n<p>a) Eine schriftliche Erkl\u00e4rung zur Aufnahme in den Klub an den Vorstand abgibt;<\/p>\n<p>b) Den Anfangs- und Jahresclubbeitrag entrichtet;<\/p>\n<p>c) Durch Beschluss des Vorstands aufgenommen wird.<\/p>\n<p>2. Das F\u00f6rdermitglied benennt w\u00e4hrend der Mitgliedschaft einen Bevollm\u00e4chtigten, der das Recht hat, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und zu sprechen, jedoch ohne Stimmrecht (beratende Stimme). Das F\u00f6rdermitglied hat kein aktives und passives Wahlrecht. <\/p>\n<p>3. Die Pflichten des F\u00f6rdermitglieds entsprechen den Pflichten eines ordentlichen Mitglieds gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Punkt 2. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<p><strong>Junior<\/strong><\/p>\n<p>1. Ein Junior wird eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<\/p>\n<p>2. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres tr\u00e4gt die Person, die die Rechte und Pflichten des Betreuers hat, die Anfangs- und Jahresbeitr\u00e4ge. Die detaillierten Regeln zur Inanspruchnahme der Mitgliedsrechte werden vom Vorstand des Klubs durch Beschl\u00fcsse, die f\u00fcr jede Saison gesondert gefasst werden, festgelegt. <\/p>\n<p>3. Die n\u00e4chste Zahlung des Jahresbeitrags erfolgt bis sp\u00e4testens 30. Dezember eines jeden Jahres.<\/p>\n<p>4. Der Junior hat w\u00e4hrend der Mitgliedschaft im Klub das Recht:<\/p>\n<p>a) Den Titel &#8220;Junior des Klubs&#8221; zu verwenden,<\/p>\n<p>b) Alle Rechte eines Mitglieds in Anspruch zu nehmen, jedoch ohne Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung sowie ohne aktives und passives Wahlrecht.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 14<\/strong><\/p>\n<p><strong>Passives Mitglied<br \/><\/strong><\/p>\n<p>1. Ein passives Mitglied ist eine Person, die im gegebenen Jahr keine Dienstleistungen des Klubs in Anspruch nehmen kann.<\/p>\n<p>2. Ein passives Mitglied kann man werden, indem man bis zum 31. Dezember einen entsprechenden Antrag beim Vorstand des Klubs einreicht.<\/p>\n<p>3. Das passive Mitglied hat nur passives Wahlrecht und ist von den Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Punkt 2 befreit.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 15<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vor\u00fcbergehendes Mitglied<br \/><\/strong><\/p>\n<p>1. Ein vor\u00fcbergehendes Mitglied ist eine Person, die:<\/p>\n<p>a) Eine schriftliche Erkl\u00e4rung zur Aufnahme als vor\u00fcbergehendes Mitglied im Klub abgibt;<\/p>\n<p>b) Den Anfangs- und Jahresbeitrag zahlt;<\/p>\n<p>c) Durch Beschluss des Vorstands aufgenommen wird;<\/p>\n<p>d) Die Mitgliedschaft im Klub nur f\u00fcr 1 Jahr aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>2. Dem vor\u00fcbergehenden Mitglied stehen alle Rechte zu, jedoch ohne Stimmrecht und ohne aktives und passives Wahlrecht.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 16<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft im Klub erlischt in folgenden F\u00e4llen:<\/p>\n<p>a) Durch freiwilligen Austritt, der schriftlich beim Vorstand angezeigt wird;<\/p>\n<p>b) Durch Ausschluss aus dem Klub auf Grundlage eines rechtskr\u00e4ftigen Urteils des Ehrengerichts;<\/p>\n<p>c) Durch Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags bis Ende M\u00e4rz jedes Jahres;<\/p>\n<p>d) Durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit durch die juristische Person;<\/p>\n<p>e) Durch vollst\u00e4ndigen Verlust der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit;<\/p>\n<p>f) Durch Aufl\u00f6sung oder Liquidation des Klubs;<\/p>\n<p>g) Durch den Tod des Mitglieds.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden am Ende jedes Kalenderjahres aus dem Klub austreten. Der Austrittsantrag muss bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres f\u00fcr das folgende Jahr eingereicht werden. Der Termin f\u00fcr die Einreichung des Austrittsantrags ist durch das Datum des Poststempels festgelegt.  <\/p>\n<p>3. Nach dem Austritt oder Ausschluss aus dem Klub verliert das Mitglied alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und kann diese nicht auf andere Personen \u00fcbertragen. Es ist verpflichtet, alle zu diesem Zeitpunkt f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge zu zahlen. Bereits geleistete Zahlungen an den Klub werden nach dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft nicht zur\u00fcckerstattet.  <\/p>\n<p>4. Gegen die Entscheidung des Vorstands \u00fcber das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft im Klub steht der Mitgliederversammlung ein Einspruch zu. Der Einspruch muss schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Entscheidung des Vorstands an das Mitglied des Klubs und \u00fcber den Klub eingelegt werden. Im Zweifelsfall z\u00e4hlt das Datum des Poststempels.  <\/p>\n<p>5. Die Anfangs- und Jahresbeitr\u00e4ge werden nach dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft nicht zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Kapitel IV<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Organe des Klubs<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 17<\/strong><\/p>\n<p>1. Die besonderen Regeln zur Inanspruchnahme der Mitgliedsrechte werden vom Vorstand des Klubs durch Beschl\u00fcsse, die f\u00fcr jede Saison gesondert gefasst werden, festgelegt.<\/p>\n<p>2. Die Organe des Klubs sind:<\/p>\n<p>a) Die Mitgliederversammlung;<\/p>\n<p>b) Der Vorstand;<\/p>\n<p>c) Die Revisionskommission;<\/p>\n<p>d) Das Ehrengericht.<\/p>\n<p>3. Die Amtszeit des Vorstands, der Revisionskommission und des Ehrengerichts betr\u00e4gt 4 Jahre, und ihre Wahl erfolgt durch \u00f6ffentliche oder geheime Abstimmung. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 18<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitgliederversammlung<br \/><\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ des Klubs.<\/p>\n<ol start=\"2\" type=\"1\">\n<li>2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal j\u00e4hrlich bis zum 30. Juni einberufen, au\u00dferdem bei Bedarf: aus eigener Initiative, auf Antrag der Revisionskommission oder auf Antrag von 1\/3 der Mitglieder des Klubs innerhalb eines Monats nach Antragstellung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3. Zu den Befugnissen der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a) Festlegung des Aktionsprogramms des Klubs;<\/p>\n<p>b) Wahl und Abberufung des Vorstands, der Revisionskommission, des Ehrengerichts und der einzelnen Mitglieder dieser Organe;<\/p>\n<p>c) Pr\u00fcfung und Genehmigung der Berichte des Vorstands und der Revisionskommission;<\/p>\n<p>d) Entlastung des Vorstands des Klubs;<\/p>\n<p>e) Beschlussfassung \u00fcber Angelegenheiten, die vom Vorstand, der Revisionskommission und den Mitgliedern des Klubs vorgebracht werden;<\/p>\n<p>f) Pr\u00fcfung von Einspr\u00fcchen gegen Entscheidungen des Ehrengerichts.<\/p>\n<p>4. An der Mitgliederversammlung nehmen die Mitglieder entsprechend ihren Rechten, die sich aus den Vorschriften \u00fcber die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitgliedsarten ergeben, teil. Auf Einladung des Vorstands k\u00f6nnen auch andere Personen mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen. <\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ihre Mitglieder, die wahlberechtigt sind, 14 Tage vor dem Termin per Einschreiben, Fax oder E-Mail \u00fcber die Tagesordnung informiert wurden.<\/p>\n<p>6. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern mindestens 50 % + 1 der stimmberechtigten Mitglieder des Klubs anwesend sind, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die \u00c4nderungen der Satzung, Wahl und Abberufung des Vorstands, der Revisionskommission, des Ehrengerichts und der einzelnen Mitglieder dieser Organe sowie die Aufl\u00f6sung des Klubs betreffen \u2013 in diesen F\u00e4llen ist eine Mehrheit von \u00be der Stimmen erforderlich.<\/p>\n<ol start=\"7\" type=\"1\">\n<li>7. Bei Nichterreichung des erforderlichen Quorums, wie in Punkt 6 erw\u00e4hnt, wird die Mitgliederversammlung ein zweites Mal 30 Minuten nach dem ersten Termin einberufen. Die Mitgliederversammlung, die ein zweites Mal einberufen wird, trifft Beschl\u00fcsse unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Klubs.    <\/li>\n<\/ol>\n<p>8. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung durch von ihnen benannte Bevollm\u00e4chtigte teilnehmen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, andernfalls ist sie ung\u00fcltig. Ein anderes Klubmitglied kann nicht als Bevollm\u00e4chtigter fungieren.  <\/p>\n<p>9. Die Art, die Regeln f\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Dokumentation der Sitzungen der Mitgliederversammlung werden in ihrer Gesch\u00e4ftsordnung festgelegt.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 19<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus drei bis acht Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung berufen und abberufen werden.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand w\u00e4hlt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und legt die Funktionen der anderen Vorstandsmitglieder fest.<\/p>\n<p>3. Zur Vertretung des Klubs, zur Abgabe von Erkl\u00e4rungen in seinem Namen, zur Unterzeichnung und zur Eingehung von Verm\u00f6gensverpflichtungen reicht die eigenverantwortliche Handlung des Vorsitzenden oder die gemeinsame Handlung von zwei anderen Vorstandsmitgliedern aus.<\/p>\n<p>4. Zu den Befugnissen des Vorstands geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a) Laufende Leitung der Arbeiten des Klubs;<\/p>\n<p>b) Umsetzung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sowie der Vorschl\u00e4ge und Empfehlungen der Revisionskommission;<\/p>\n<p>c) Erstellung von Programmen f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten des Klubs;<\/p>\n<p>d) Festlegung bestimmter Aktionspl\u00e4ne und Haushaltsvoranschl\u00e4ge;<\/p>\n<p>e) Verwaltung des Verm\u00f6gens und der Mittel des Klubs;<\/p>\n<p>f) Entscheidung \u00fcber den Beitritt des Clubs zu Verb\u00e4nden f\u00fcr k\u00f6rperliche Erziehung;<\/p>\n<p>g) Entscheidung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern sowie \u00fcber den Verlust der Mitgliedschaft im Club;<\/p>\n<p>h) Verleihung des Titels Ehrenmitglied;<\/p>\n<p>i) Auszeichnung von Clubmitgliedern;<\/p>\n<p>j) Einberufung von Problemaussch\u00fcssen und Festlegung ihrer Arbeitsweise;<\/p>\n<p>k) Genehmigung von Regelungen, die die Aktivit\u00e4ten des Clubs betreffen;<\/p>\n<p>l) Bewertung der Aktivit\u00e4ten der Clubmitglieder.<\/p>\n<p>5. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wobei mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder anwesend sein m\u00fcssen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands oder eines Vorstandsmitglieds, sofern er die Sitzung leitet. <\/p>\n<p>6. Bei einer Reduzierung der Anzahl der Vorstandsmitglieder auf weniger als drei Personen f\u00fchrt die Mitgliederversammlung Nachwahl durch.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand erstellt einen Entwurf seiner Gesch\u00e4ftsordnung, den er der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorlegt.<\/p>\n<p align=\"center\">\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 20<\/strong><\/p>\n<p><strong>Revisionskommission<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Revisionskommission besteht aus 3 bis 4 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>2. Mitglieder des Vorstands d\u00fcrfen nicht in die Revisionskommission aufgenommen werden.<\/p>\n<p>3. Die Revisionskommission w\u00e4hlt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Sekret\u00e4r.<\/p>\n<p>4. Bei einer Reduzierung der Mitgliederzahl der Revisionskommission auf weniger als drei f\u00fchrt die Mitgliederversammlung Nachwahl durch.<\/p>\n<p>5. Die Beschl\u00fcsse der Revisionskommission werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wobei mindestens 50 % der Mitglieder der Kommission anwesend sein m\u00fcssen. Beschl\u00fcsse \u00fcber die Annahme des Berichts der Kommission und \u00fcber die Antr\u00e4ge auf Entlastung des Vorstands erfordern Einstimmigkeit bei 100 % Anwesenheit der Mitglieder der Revisionskommission. <\/p>\n<p>6. Die Mitglieder der Revisionskommission d\u00fcrfen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.<\/p>\n<p>7. Zu den Kompetenzen der Revisionskommission geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a) Durchf\u00fchrung einer umfassenden Kontrolle der Aktivit\u00e4ten des Clubs mindestens einmal im Jahr;<\/p>\n<p>b) Antr\u00e4ge und Empfehlungen an den Vorstand nach der Kontrolle;<\/p>\n<p>c) Erstellung von Berichten f\u00fcr die Mitgliederversammlung und Einbringung von Antr\u00e4gen zur Entlastung des Vorstands.<\/p>\n<p align=\"center\">\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 21<\/strong><\/p>\n<p><strong>Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n<p>1. In allen Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des Clubs oder zwischen dem Club und einem Mitglied in Angelegenheiten, die die Mitgliedschaft betreffen, ist das aus Mitgliedern des Clubs gebildete Schiedsgericht zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>2. Das Schiedsgericht besteht aus f\u00fcnf Schiedsrichtern, die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>3. Das Schiedsgericht entscheidet in Dreierbesetzungen \u00fcber Verletzungen von Rechten oder Nichterf\u00fcllung von Pflichten, die den Mitgliedern des Clubs obliegen. Das Schiedsgericht kann ein Mitglied des Clubs mit einer m\u00fcndlichen oder schriftlichen Verwarnung bestrafen, eine Geldstrafe von bis zu 1000 USD verh\u00e4ngen, die Mitgliedschaft f\u00fcr 3 Monate bis 2 Jahre aussetzen oder aus dem Club ausschlie\u00dfen. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.  <\/p>\n<p>4. Im Falle einer Entscheidung \u00fcber die Aussetzung der Mitgliedschaft hat das bestrafte Mitglied keinerlei Rechte und erf\u00fcllt gegen\u00fcber dem Club keine Pflichten.<\/p>\n<p>5. Die Verfahren vor dem Schiedsgericht sowie die Durchf\u00fchrung der Entscheidungen dieses Gerichts werden durch eine von der Vorstand erstellte und von der Mitgliederversammlung genehmigte Regelung festgelegt.<\/p>\n<p>6. Gegen die Entscheidungen des Schiedsgerichts kann innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung schriftlich Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.<\/p>\n<p>7. Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt zun\u00e4chst der Club, letztlich jedoch die unterlegene Partei, es sei denn, das Schiedsgericht trifft eine andere Entscheidung \u00fcber die Verteilung der Kosten.<\/p>\n<p>8. Bei einer Reduzierung der Anzahl der Schiedsrichter auf weniger als f\u00fcnf f\u00fchrt die Mitgliederversammlung Nachwahl durch.<\/p>\n<p align=\"center\">\n<p align=\"center\">\n<p align=\"center\">\n<p align=\"center\"><strong>Kapitel V<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Wirtschaftliche T\u00e4tigkeit<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 22<\/strong><\/p>\n<p>Der Club kann eine wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, die die Erreichung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele unterst\u00fctzt. Alle Einnahmen aus der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit werden f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke des Clubs verwendet. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Kapitel VI<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Verm\u00f6gen des Clubs<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 23<\/strong><\/p>\n<p>1. Das Verm\u00f6gen des Clubs besteht aus Immobilien, beweglichen G\u00fctern und Fonds abz\u00fcglich der Forderungen.<\/p>\n<p>2. Das Verm\u00f6gen des Clubs entsteht und setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<p>a) Eintritts- und Jahresbeitr\u00e4gen;<\/p>\n<p>b) Zusch\u00fcssen, Spenden, Verm\u00e4chtnissen und Subventionen;<\/p>\n<p>c) Einnahmen aus dem Verm\u00f6gen des Clubs;<\/p>\n<p>d) Eink\u00fcnften aus wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Kapitel VII<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Clubs<br \/><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 24<\/strong><\/p>\n<p>1. Eine \u00c4nderung der Satzung oder die Aufl\u00f6sung des Clubs kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, die mindestens 14 Tage im Voraus mit Angabe der Tagesordnung einberufen wird, wobei eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens 50 % +1 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist.<\/p>\n<p>2. Bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums gem\u00e4\u00df Abs. 1 wird die Mitgliederversammlung zu einem zweiten Termin einberufen, d.h. 30 Minuten nach dem ersten Termin. Die Mitgliederversammlung, die zu einem zweiten Termin einberufen wird, beschlie\u00dft unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.   <\/p>\n<p>3. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Clubs ist der letzte Vorstand des Clubs verpflichtet, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 25<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Clubs durch Beschluss der Mitgliederversammlung wird das Verfahren zur Liquidation und die Verwendung des nach der Aufl\u00f6sung verbleibenden Verm\u00f6gens festgelegt.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Kapitel I Allgemeine Bestimmungen \u00a7 1 1. Der Club tr\u00e4gt den Namen \u201eBinowo Park Golf Club\u201c und wird nachstehend Club genannt. 2. Der Club handelt auf der&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-29006","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29006"}],"collection":[{"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29006"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29006\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":29007,"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29006\/revisions\/29007"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/binowopark.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29006"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}